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Erblicher Brustkrebs

Im Krebsgewebe ist das Erbmaterial der einzelnen Zellen verändert (mutiert), was zu einem unkontrollierten Wachstum führt. Beim erblichen Krebs ist eine Mutation bereits in der befruchteten Eizelle vorhanden gewesen und daher haben alle Körperzellen diese Veränderung. Da also auch die Ei- bzw. die Samenzelle der Mutter/ des Vaters diese Mutation haben, kann diese bei der Befruchtung an die folgende Generation vererbt werden.

Was versteht man unter einem BRCA- Gen?

BRCA- Gene (von Breast Cancer = Brustkrebs) gehören in der Gruppe der sog. Tumorsuppressor-Gene (Suppression=Unterdrückung). Diese Gene üben Kontrollmechanismen bei Zellwachstum und Zellteilung aus und verhindern damit das unkontrollierte Wachstum von Krebszellen. Durch bestimmte Veränderungen verlieren diese BRCA-Gene ihre Kontrollfähigkeiten.

Was bedeutet es, wenn man eine BRCA-Genmutation geerbt hat?

Gene – also auch die BRCA-Gene – liegen in den Zellen doppelt vor und erst wenn auch das zweite Gen verändert ist, kann die Kontrollfunktion (Krebsunterdrückung) nicht mehr ausgeübt werden. Die einzelne, vererbte BRCA-Mutation bedeutet also keinesfalls, dass man zwangsläufig an Brustkrebs erkrankt. Die Mutation des zweiten Gens kann z.B. durch Umwelteinflüsse (Strahlung, Zellgifte etc.) ausgelöst werden. Natürlich ist das Risiko zu erkranken aber erhöht, wenn bereits ein Gen mit fehlender Funktion vererbt wurde.

Kann man eine vererbte BRCA-Genmutation nachweisen?

Durch eine Genanalyse kann man eine Keimbahnmutation nachweisen. Solche Genanalysen werden zum Beispiel an den Zentren des Deutschen Konsortiums für Brust und Eierstockkrebs angeboten.

Kann ich mich als vom Brustkrebs betroffener Mann testen lassen?

Wenn in der gleichen Linie der Verwandtschaft weitere Brustkrebserkrankung bei Frauen (auch Eierstockkrebs) oder Männern festgestellt wurden, ist das Risiko, dass eine Keimbahnmutation vorliegt so hoch, dass das Deutsche Konsortium für Familiären Brust- und Eierstockkrebs eine Genanalyse empfiehlt.

Da die Kosten verhältnismäßig hoch sind, sollte in allen Fällen die Kostenübernahme vorher geklärt werden. In der Regel werden diese aber von den Krankenkassen getragen.

 

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